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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Wann brauchst du diesen Vertrag?

Nutzt du Mitschrift rein privat für dein Studium, brauchst du keinen AVV. Verarbeitest du mit Mitschrift personenbezogene Daten Dritter im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, etwa als Tutorin, Repetitor, Lehrstuhl oder Kanzlei, bist du Verantwortlicher und ich verarbeite diese Daten in deinem Auftrag. Dann gilt dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit der Nutzung der App zu diesen Zwecken Bestandteil des Nutzungsvertrags. Auf Wunsch sende ich dir eine unterzeichnete Fassung.

1. Parteien

Auftraggeber ist der Kontoinhaber (Verantwortlicher). Auftragnehmer ist Tom Uebelgünne, Huhnsgasse 18, 50676 Köln, E-Mail: [email protected].

2. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Speicherung und technische Verarbeitung der Inhalte, die der Auftraggeber in Mitschrift anlegt. Der Vertrag gilt, solange das Konto besteht.

3. Art, Zweck, Daten und Betroffene

4. Weisungen

Ich verarbeite die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und aus der Bedienung der App. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber per E-Mail. Halte ich eine Weisung für rechtswidrig, weise ich darauf hin.

5. Vertraulichkeit

Ich und gegebenenfalls eingesetzte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

Über neue Unterauftragsverarbeiter informiere ich vorher per E-Mail. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Vertrag dann kündigen.

8. Unterstützung

Ich unterstütze den Auftraggeber bei Anfragen Betroffener, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit es mir möglich ist. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten melde ich unverzüglich.

9. Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende lösche ich alle Daten des Auftraggebers, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Vorher kann der Auftraggeber seine Inhalte jederzeit selbst exportieren.

10. Nachweise und Kontrollen

Ich stelle dem Auftraggeber die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten nötig sind, und ermögliche Überprüfungen nach vorheriger Abstimmung.

11. Schluss

Im Übrigen gelten die AGB und die Datenschutzerklärung. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.

Stand: Oktober 2026